Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich, Abwehrklausel und salvatorische Klausel
Geltungsbereich der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH (im Folgenden: „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden: „Auftraggeber“). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber auf eigene Geschäftsbedingungen verweist.
Abweichende Bedingungen und Vereinbarungen
Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen sowie mündliche oder telefonische Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Einbeziehung und Änderungen der AGB
Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB werden durch Verweis in sämtlichen Vertragsunterlagen – einschließlich Angeboten, Auftragsbestätigungen oder sonstigen Vereinbarungen – Vertragsbestandteil. Änderungen oder Ergänzungen der AGB gelten ausschließlich für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden dem Auftraggeber mindestens vier (4) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) mitgeteilt. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Änderungen wirksam werden, wenn er ihnen nicht innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht. Unterbleibt ein schriftlicher Widerspruch innerhalb der genannten Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Sollte der Auftraggeber widersprechen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende außerordentlich zu kündigen.
Änderungen der AGB gelten darüber hinaus als genehmigt, wenn der Auftraggeber den Änderungen aktiv zustimmt oder die geänderten AGB durch fortgesetzte Nutzung der Leistungen des Auftragnehmers implizit akzeptiert.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
2. Angebote und Preisbindung
Verbindlichkeit der Angebote
Angebote der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die in den Angeboten angegebenen Preise gelten für einen Zeitraum von drei (3) Monaten ab dem Datum des Angebots. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise anzupassen. Preisanpassungen erfolgen nur bei einer wesentlichen Veränderung der Marktverhältnisse, z. B. durch Rohstoffpreiserhöhungen von mindestens 10 % im Vergleich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber wird rechtzeitig über solche Änderungen informiert. In Fällen einer Preisanpassung ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb von sieben (7) Werktagen vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Änderung 15 % des ursprünglichen Preises übersteigt.
Abrechnung und Preisanpassungen
Maßgeblich für die Abrechnung sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Diese können um etwaige Preis- und Steuerungszuschläge sowie durch behördliche oder wirtschaftlich bedingte Preis- und umlagefähige Steuererhöhungen ergänzt werden.
Prüfungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in Angeboten enthaltenen technischen und kaufmännischen Daten unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Mängel oder Abweichungen müssen innerhalb von sieben (7) Tagen nach Zugang des Angebots schriftlich angezeigt werden. Unterbleibt eine Anzeige, gelten die im Angebot aufgeführten Daten als vom Auftraggeber bestätigt.
Technische Daten und Unterlagen
Alle Preise verstehen sich netto, also ohne Mehrwertsteuer, und gelten ab Werk ohne Verpackung, sofern auf den Angebotsblättern keine anderslautenden Konditionen vermerkt sind.
Empfehlungen zur Installation und Verwendung der Anlagen und technischen Geräte gibt ROLLO SOLAR® Melichar GmbH nach bestem Wissen und den entsprechenden Erfahrungen. Diese Empfehlungen erfolgen unverbindlich und begründen keine Haftung.
Daten zu Lieferungen und Leistungen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte oder technische Spezifikationen (z. B. über Leistung, Maße oder Gewicht), sind lediglich Näherungswerte und rechtlich unverbindlich. Modelle und Zeichnungen bleiben im Eigentum der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH und dürfen ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
Qualitäts- und Materialprüfungen
Verlangt der Auftraggeber besondere Qualitäts- oder Materialprüfungen, müssen diese Anforderungen schriftlich festgelegt und vereinbart werden. Die durch solche Prüfungen entstehenden Mehrkosten werden gesondert berechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen.
3. Annahme von Aufträgen und Vertragsabschluss
Annahme und Gültigkeit von Bestellungen
Eine Bestellung gilt nur dann als rechtsverbindlich angenommen, wenn sie von ROLLO SOLAR® Melichar GmbH schriftlich bestätigt oder durch die prompt ausgeführte Lieferung bzw. Leistung anerkannt wird. Mündliche Zusagen oder Änderungen sind ohne schriftliche Bestätigung unwirksam. Beanstandungen von Auftragsbestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Zugang der Bestätigung, schriftlich und spezifiziert geltend zu machen. Unterbleibt eine fristgerechte Beanstandung, gelten die Bestätigungen in vollem Umfang als vom Auftraggeber anerkannt.
Ablehnung von Bestellungen
Der Auftragnehmer behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bei Ablehnung wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall innerhalb von fünf (5) Werktagen erstattet.
Preisänderungen vor Lieferung
ROLLO SOLAR® Melichar GmbH ist berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, sofern sich die Kosten durch Materialpreisanpassungen, Lohnänderungen oder behördliche Anordnungen zwischen Angebotsabgabe und Lieferung wesentlich verändern. Der Auftraggeber wird mindestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten einer solchen Preisanpassung schriftlich informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Anpassung als akzeptiert. Ein Widerspruch berechtigt ROLLO SOLAR® Melichar GmbH, vom Vertrag zurückzutreten.
Abrufaufträge und Abstandsgebühren
Auf Abruf erteilte Aufträge sind grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung abzurufen und auszuführen. Eine stillschweigende Verlängerung der Frist um ein weiteres Jahr ist zulässig, sofern beide Parteien dem nicht schriftlich widersprechen. Nach Ablauf von zwei (2) Jahren ist der Auftraggeber verpflichtet, die noch ausstehende Lieferung oder Leistung vollständig abzunehmen. Unterbleibt dies, fällt eine Abstandsgebühr von mindestens 25 % der Gesamtauftragssumme an. Diese dient der Erstattung bereits angefallener Kosten der Arbeitsvorbereitung und wird als pauschaler Schadenersatz geltend gemacht. Mit Zahlung der Abstandsgebühr gilt der Auftrag als storniert.
Korrektur von Irrtümern
Für Irrtümer sowie Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen behält sich ROLLO SOLAR® Melichar GmbH das Recht zur Korrektur und ggf. zur Nachbelastung vor. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Sonderkonditionen aufgrund solcher Irrtümer.
4. Lieferung, Teillieferungen und Abnahmeverpflichtungen
Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, wobei das Risiko mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber übergeht. Dies gilt auch dann, wenn ROLLO SOLAR® Melichar GmbH die Versandkosten und die Anfuhr übernommen hat, es sei denn, es handelt sich um ein Verbrauchergeschäft im Sinne des § 13 BGB. Soweit eine Transportversicherung abgeschlossen wird, geht diese zu Lasten des Auftraggebers. Eine Gewähr für volle Schadensdeckung durch ROLLO SOLAR® Melichar GmbH wird ausdrücklich nicht übernommen, es sei denn, es handelt sich um ein Verbrauchergeschäft.
Teillieferungen
Teillieferungen sind möglich; sie gelten als selbständige Lieferungen, die getrennt berechnet werden können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen, sofern diese den vereinbarten Lieferumfang schrittweise erfüllen. Verzögerungen bei einer Teillieferung berechtigen nicht zum Rücktritt vom gesamten Vertrag. Kommt der Auftraggeber bei einer Teillieferung in Annahmeverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die weiteren Lieferungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Einhaltung einer Lieferfrist setzt bei ROLLO SOLAR® Melichar GmbH und deren Unterlieferanten ungestörtes Arbeiten des Betriebes, rechtzeitige Belieferung mit den erforderlichen Rohstoffen und Lieferteilen sowie die fristgerechte Leistung der vereinbarten Zahlungen und sonstigen Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
Lieferfristen
Die Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch ROLLO SOLAR® Melichar GmbH bestätigt wurden. Andernfalls dient das in der Auftragsbestätigung angegebene Datum lediglich zur Orientierung. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände, wie Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks oder behördliche Anordnungen, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Sollte die Lieferung aufgrund solcher Umstände für einen Zeitraum von mehr als zwei (2) Monaten unmöglich sein, sind beide Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Rücktritt und Kosten bei Annullierungen
Annullierung fest erteilter Aufträge ist nur möglich, wenn mindestens 25 % der Auftragssumme als pauschale Entschädigung für bereits angefallene Kosten an ROLLO SOLAR® Melichar GmbH gezahlt werden. Bei Sonderanfertigungen ist ein Rücktritt des Auftraggebers nach Vertragsschluss grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, ROLLO SOLAR® Melichar GmbH stimmt dem ausdrücklich schriftlich zu.
Prüfungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vorgelegten Zeichnungen, Maße und Konstruktionen (z. B. Verkleidung, Rollladen usw.) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen oder fehlerhafte Angaben sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Versäumt der Auftraggeber diese Mitteilung, trägt er die daraus resultierenden Kosten oder die Unbrauchbarkeit des gefertigten Produkts. Änderungen oder Anpassungen an bereits gefertigten Produkten aufgrund vom Auftraggeber verursachter Fehler werden gesondert berechnet.
Lagerkosten und Verwertung bei Nichtabnahme
Sollte der Kunde die Ware nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach dem vereinbarten Liefer- oder Abholdatum abnehmen, ist ROLLO SOLAR® Melichar GmbH berechtigt, Lagerkosten in Höhe von mindestens 10 Euro pro Tag zu erheben. Diese Kosten sind vom Kunden ohne Abzug zu tragen und unverzüglich nach Rechnungsstellung zu begleichen. Nach Ablauf von 30 Tagen ab dem vereinbarten Liefer- oder Abholdatum ist ROLLO SOLAR® Melichar GmbH berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden anderweitig zu verwerten oder zu entsorgen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der entstandenen Kosten verpflichtet.
Kontrolle der Lieferung
Die Vollständigkeit der Sendung ist vom Kunden unmittelbar nach Erhalt der Ware zu überprüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH innerhalb von drei (3) Tagen schriftlich zu melden und durch aussagekräftige Fotos zu dokumentieren. Reklamationen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Bei Transportbeschädigungen ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme anzufertigen und diese ROLLO SOLAR® Melichar GmbH vorzulegen. Das Risiko der Transportbeschädigung trägt der Kunde, es sei denn, es handelt sich um ein Verbrauchergeschäft oder die Transportversicherung wurde ausdrücklich durch ROLLO SOLAR® Melichar GmbH übernommen.
Verantwortlichkeiten des Kunden bei Lieferung
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle Voraussetzungen für ein reibungsloses Abladen und Einbringen der Ware gegeben sind. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung von geeigneten Abladevorrichtungen, wie Gabelstapler oder Kran, sowie qualifiziertem Personal. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Anlieferstelle frei zugänglich ist und alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen. Schäden oder Mehrkosten, die aufgrund von unzureichender Vorbereitung durch den Kunden entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
5. Montagearbeiten und zusätzliche Leistungen
Umfang der Arbeiten
Alle Arbeiten werden nach den im Angebot aufgeführten Pauschalpreisen unter Berücksichtigung des genannten Arbeits- und Lieferumfanges ausgeführt und berechnet.
Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden nach Aufwand abgerechnet.
Verzögerungen und Zusatzkosten
Sollten Monteure aufgrund von Umständen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen, zu früh an die Arbeitsstelle gerufen werden oder an der Ausführung ihrer Arbeit gehindert werden, werden die dadurch entstehenden Wartezeiten, zusätzlichen Arbeitszeiten sowie eventuell anfallende zusätzliche Anfahrtskosten gesondert berechnet und sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Schriftliche Zustimmung für Änderungen
Verlangt der Auftraggeber von den Monteuren die Ausführung von Mehrarbeiten oder Änderungen, müssen diese vorher vom Auftraggeber schriftlich gegenüber ROLLO SOLAR® Melichar GmbH bestätigt und vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt werden. Solche Arbeiten werden zusätzlich abgerechnet und sind durch den Auftraggeber zu erstatten. Monteure dürfen solche Arbeiten nur nach ausdrücklicher Freigabe durch ROLLO SOLAR® Melichar GmbH ausführen.
Haftungsausschluss bei eigenmächtigen Arbeiten
Für Arbeiten, welche die Monteure des Auftragnehmers auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch ROLLO SOLAR® Melichar GmbH ausführen, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung oder Gewährleistung, weder für die Ausführung noch für daraus entstehende Folgen.
Berechnung von Änderungen und Reparaturen
Änderungen und Reparaturarbeiten werden nur nach dem tatsächlich verwendeten Material, der effektiven Arbeitszeit, der entsprechenden Reisezeit und den entsprechenden Fahrtkosten berechnet.
Bereitstellung von Ressourcen durch den Auftraggeber
Für die Durchführung eines Auftrages sind zu Beginn der Arbeit Strom und Wasser kostenlos durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Sollte der Auftraggeber diese Voraussetzungen nicht erfüllen, haftet er für daraus entstehende Verzögerungen oder Mehrkosten. Es gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer ohne besondere Zustimmung des Auftraggebers Teilarbeiten durch Vertragsfirmen ausführen lassen kann, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Abrechnung von Zusatzleistungen
Alle Leistungen und Montagearbeiten, die nicht zu den im Angebot enthaltenen Pauschalpreisen gehören, werden nach den aktuell gültigen Einheitssätzen des Auftragnehmers abgerechnet. Diese Einheitssätze können vom Auftraggeber jederzeit beim Auftragnehmer angefordert werden. Wird die Auftragserledigung auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der üblichen Arbeitszeiten durchgeführt, so wird eine Sondervergütung gemäß den geltenden Einheitssätzen berechnet.
Besondere Anforderungen und Zertifizierungen
Darüber hinaus sind besondere Sicherheitsanforderungen oder Zertifizierungen, die der Auftraggeber für die Monteure fordert, schriftlich vorab zu vereinbaren und von beiden Parteien zu bestätigen. Die Kosten für die Erfüllung solcher Anforderungen trägt der Auftraggeber.
6. Gewährleistung und Garantiebestimmungen
Gewährleistungsdauer und Garantie
Die Gewährleistung für Montagearbeiten beläuft sich auf zwei (2) Jahre ab dem Datum des Gefahrenübergangs. Für technische Geräte und andere Produkte gelten ausschließlich die spezifischen Garantiebestimmungen der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH, die unter https://www.rollo-solar.de/garantiebedingungen/ abrufbar sind. Diese Garantiebestimmungen regeln Art, Umfang und Ausschlüsse der Garantie und sind integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Meldung von Mängeln
Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, bei der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH schriftlich und spezifiziert eingehen. Die Frist zur Meldung von Mängeln gilt nur für Kunden, die Kaufleute im Sinne des HGB sind. Verbraucher können Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Die Mängelrüge ist durch aussagekräftige Fotos zu dokumentieren. Später eingehende Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
Reparatur oder Ersatz
Teile, die nachweislich aufgrund fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung innerhalb von sechs (6) Monaten nach Gefahrenübergang unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde, werden nach Wahl von ROLLO SOLAR® Melichar GmbH entweder am Verwendungsort repariert oder kostenlos ab Werk ersetzt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von ROLLO SOLAR® Melichar GmbH über.
Ausschlüsse der Mängelhaftung
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung, unsachgemäße Montage durch den Auftraggeber, eigenmächtige Änderungen an der gelieferten Ware oder andere nicht vertragsgemäße Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Ebenso übernimmt ROLLO SOLAR® Melichar GmbH keine Haftung für Mängel, die durch eine unsachgemäße Verwendung der Ware entstehen. Die Haftung des Auftragnehmers entfällt, sofern die gelieferte Ware durch den Auftraggeber mit nicht freigegebenen Fremdkomponenten kombiniert oder verändert wird.
Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Nachbesserungsarbeiten und Ersatzteile
Die Gewährleistung gilt entsprechend auch für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzteile. Es erfolgt jedoch keine Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungsfrist. Bei Montagefehlern durch einen Monteur der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH beschränkt sich die Haftung ausschließlich auf die Beseitigung des Fehlers durch ordnungsgemäße Nachbesserung.
Besondere Ausschlüsse
Für verflieste Teile übernimmt ROLLO SOLAR® Melichar GmbH keine Gewährleistung für beschädigte Fliesen.
Die Beseitigung von Mängeln kann verweigert werden, solange der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlungspflichten, nicht nachkommt. Mehrkosten für Arbeiten, die auf Reparaturversuche des Auftraggebers oder von ihm beauftragter Dritter zurückzuführen sind, trägt der Auftraggeber. Wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH in eine Sache eingegriffen, erlischt die Gewährleistung oder Garantie mit sofortiger Wirkung.
Ware, die ausdrücklich als mindere Qualität, gebraucht oder überholt verkauft wird, ist von der Gewährleistung oder Garantie ausgeschlossen.
7. Haftungsausschluss und Haftung für Dritte
Ausschluss der Haftung
ROLLO SOLAR® Melichar GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, das Verschulden Dritter oder sonstige Ereignisse entstehen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von ROLLO SOLAR® Melichar GmbH liegen. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen, Pandemien oder andere unvorhersehbare und unvermeidbare Umstände.
Begrenzung der Haftung
Indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangener Gewinn des Auftraggebers sind von der Haftung ausgeschlossen, es sei denn, diese Schäden resultieren aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch ROLLO SOLAR® Melichar GmbH. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, sie betrifft die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Haftung für Handlungen Dritter
ROLLO SOLAR® Melichar GmbH übernimmt keine Haftung für die Handlungen Dritter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterlieferanten, Partnerunternehmen oder sonstige Dienstleister. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn Dritte auf ausdrückliche Weisung von ROLLO SOLAR® Melichar GmbH handeln und deren Handlungen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Gesetzlich unberührte Ansprüche
Dieser Haftungsausschluss gilt für alle Ansprüche, unabhängig davon, ob sie auf vertraglichen, deliktischen oder anderen Rechtsgrundlagen beruhen, einschließlich Ansprüchen aus unerlaubter Handlung oder Produkthaftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Unberührt bleiben Ansprüche aus der Produkthaftung sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ROLLO SOLAR® Melichar GmbH beruhen.
8. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH, bis sämtliche gegen den Auftraggeber bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks oder Wechseln, vollständig beglichen sind.
Einschränkungen bei Verfügungen
Vor vollständiger Erfüllung seiner Verpflichtungen ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder anderweitig über sie zu verfügen, soweit dies die Rechte von ROLLO SOLAR® Melichar GmbH beeinträchtigen könnte. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber die ROLLO SOLAR® Melichar GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um die Rechte von ROLLO SOLAR® Melichar GmbH zu wahren. Die Kosten einer notwendigen gerichtlichen oder außergerichtlichen Intervention trägt der Auftraggeber, sofern diese nicht von der Gegenseite einzuziehen sind.
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Auftraggeber nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs und unter der Bedingung gestattet, dass der Auftraggeber von seinem Kunden die Zahlung erhält oder den Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Kunden vereinbart. Der Auftraggeber tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Ware an ROLLO SOLAR® Melichar GmbH ab. ROLLO SOLAR® Melichar GmbH nimmt diese Abtretung an. Im Falle von Verbrauchern wird die Abtretung von Forderungen bei Weiterveräußerung dem Verbraucher ausdrücklich offengelegt. Der Auftraggeber bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung dieser Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.
Direkte Berechnung an Dritte
Wird ein Auftrag auf Wunsch des Auftraggebers direkt an dessen Auftraggeber berechnet, übernimmt der Auftraggeber die uneingeschränkte Haftung für den Eingang der Forderung.
9. Zahlungsbedingungen und Rücktrittsrechte
Zahlungsfristen
Die Zahlungen sind, soweit keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Zahlung kann nicht von der Inbetriebnahme einer Anlage oder der vollständigen Leistungserbringung abhängig gemacht werden. Reparatur- und Kundendienstrechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu begleichen. Rechnungen können nur innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich beanstandet werden. Beanstandungen berechtigen nicht zum Zahlungsaufschub.
Verzugszinsen und Maßnahmen bei Zahlungsverzug
Aufrechnung und Einbehalt sind ausgeschlossen, auch im Falle geltend gemachter Gewährleistungsansprüche, es sei denn, die Gegenansprüche des Auftraggebers sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, werden Verzugszinsen in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 288 BGB berechnet. Es bedarf keiner gesonderten Inverzugsetzung.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen werden sämtliche offenen Forderungen sofort fällig. ROLLO SOLAR® Melichar GmbH ist berechtigt, Mahnkosten zu berechnen, deren Höhe sich nach dem üblichen kaufmännischen Aufwand richtet. Erfolgt auch nach wiederholter Mahnung keine Zahlung, wird die Forderung zur Durchsetzung an ein Inkassounternehmen wie beispielsweise die Creditreform übergeben. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
Rücktrittsrecht des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware anderweitig zu verwerten und dem Auftraggeber alle hierdurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Teil- und Abschlagszahlungen
Bei einzelnen ausgeführten Lieferungen oder Leistungen im Rahmen eines Baufortschritts sind jeweils Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % der tatsächlich erbrachten Lieferungen und Leistungen innerhalb von acht (8) Tagen nach Aufforderung zu leisten. Die Schlussrechnung über die restlichen 10 % ist sofort nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.
10. Rechnungsstellung und Kommunikation
Art der Rechnungszustellung
Die ROLLO SOLAR® Melichar GmbH behält sich vor, die vereinbarte Leistung auf elektronischem Weg per E-Mail im PDF-Format oder per Briefpost in Rechnung zu stellen. Die elektronische Zustellung erfolgt an die zuletzt vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse.
Verpflichtung zur Aktualisierung der Kontaktdaten und Firmendaten
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner E-Mail-Adresse, Postanschrift, Firmendaten wie Name, Rechtsform oder Handelsregisternummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) sowie anderer relevanter Informationen, die für die ordnungsgemäße Rechnungsstellung oder die Geschäftsbeziehung erforderlich sind, unverzüglich schriftlich und rechtsgültig der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH mitzuteilen. Eine nicht rechtzeitige Mitteilung entbindet die ROLLO SOLAR® Melichar GmbH von jeglicher Haftung für Verzögerungen oder daraus entstehende Nachteile. Rechnungen oder andere geschäftliche Mitteilungen, die an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse oder Postanschrift des Kunden gesendet werden, gelten als zugestellt, auch wenn die geänderten Daten nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden.
Sicherstellung des Empfangs
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung ordnungsgemäß empfangen werden können. Hierzu gehört die Anpassung technischer Einrichtungen wie Spam-Filter oder E-Mail-Server, sodass die Zustellung nicht blockiert wird. Automatisierte elektronische Antwortschreiben, wie Abwesenheitsnotizen, werden nicht als Eingangsbestätigung anerkannt und stehen einer rechtsgültigen Zustellung nicht entgegen.
Nachträgliche Änderung des Rechnungsempfängers
Eine nachträgliche Änderung des Rechnungsempfängers ist ausgeschlossen. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die initial angegebenen Daten zur Rechnungsstellung korrekt und vollständig sind. Änderungen oder Abweichungen sind der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH unverzüglich und vor der Ausstellung der Rechnung mitzuteilen.
11. Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten
Geltende Datenschutzbestimmungen
Für alle datenschutzrelevanten Themen, insbesondere die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, gelten die Datenschutzbestimmungen der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH, welche unter https://www.rollo-solar.de/datenschutz/ abrufbar sind.
Zweckgebundene Datenverarbeitung
Die ROLLO SOLAR® Melichar GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Personenbezogene Daten werden nur insoweit erhoben und verarbeitet, wie dies zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist oder auf Basis einer ausdrücklichen Einwilligung des Kunden erfolgt.
Rechte der Betroffenen
Für weitergehende Informationen, insbesondere über die Rechte des Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch, wird auf die vollständigen Datenschutzbestimmungen verwiesen. Anfragen zum Datenschutz können jederzeit an die im Impressum genannte Kontaktadresse oder über die Datenschutz-E-Mail-Adresse gestellt werden.
12. Urheberrechte und Nutzungsbeschränkungen
Schutz geistigen Eigentums
Alle von der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH erstellten technischen Zeichnungen, Montageanleitungen, Konstruktionspläne, Bilder sowie sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und geistiges Eigentum der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH oder ihrer Lizenzgeber. Ohne ausdrückliche und schriftliche Genehmigung der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH ist es untersagt, diese Unterlagen ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu verändern, zu verbreiten oder für gewerbliche oder andere nicht vereinbarte Zwecke zu nutzen.
Konsequenzen bei unerlaubter Nutzung
Jede unerlaubte Nutzung, Vervielfältigung, Veränderung oder Weitergabe stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und kann zivil- sowie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nutzung privat oder gewerblich erfolgt.
Eingeschränkte Nutzungsrechte
Die ROLLO SOLAR® Melichar GmbH räumt ihren Kunden und Vertragspartnern ausschließlich eingeschränkte Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Dokumenten ein, sofern dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Jede Nutzung, die über den vertraglich vereinbarten Zweck hinausgeht, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH unzulässig.
Maßnahmen zum Schutz
Zum Schutz unseres geistigen Eigentums behalten wir uns vor, bei jeglicher Verletzung der Urheber- oder Nutzungsrechte rechtliche Schritte einzuleiten, einschließlich der Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich solcher aus der Annahme von Wechseln, ist Bad Tölz, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Nicht-Kaufleute gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Anwendbares Recht
Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht zwingende Vorschriften des internationalen Privatrechts etwas anderes vorsehen. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Stand: 2024